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IT-Anpassungsqualifizierung in Berlin

Ein Leitfaden

Mit dem Förderprogramm "Unternehmensorientierte Weiterbildung und Vermittlung" (UOWV) werden innovativen, technologisch orientierten Unternehmen unterschiedliche Hilfen bei der Einstellung von qualifiziertem Personal angeboten. Unterstützt werden hierbei sowohl ansässige, als auch auswärtige Unternehmen, die erstmalig oder erneut in Berlin investieren oder ihre Berliner Mitarbeiter im Zuge der Arbeitsplatzsicherung sowie der eigenen Wettbewerbsfähigkeit qualifizieren. Die Frage nach der Dauer und den Kosten einer Weiterbildung ist nicht eindeutig zu beantworten, da die Qualifikationen im IT-Weiterbildungssystem, insbesondere bei höherwertiger IT oder höherwertigen Anwendungen individuell zu werten sind. So hängen zeitliche und monetäre Bedingungen u.a. von Vorkenntnissen des Teilnehmers, dem angestrebten Spezialistenprofil oder dem ausgewählten Projekt im Unternehmen ab.

IT-Anpassungsqualifizierung

Inhalt der Förderung ist eine Qualifizierung vorrangig in den technologieorientierten Kompetenzfeldern des Landes Berlin, welche im Zuge der Innovationsstrategie für Beschäftigte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) definiert wurden.

Es handelt sich hierbei um:

• Informations- und Kommunikationstechnologien
• Verkehr- und Mobilität
• Biotechnologie und Biomedizin u.a.

Der Schwerpunkt der IT-Anpassungsqualifizierung definiert sich, von einer Ausgangsqualifikation ausgehend, über die Bereiche:

• Systementwicklung und Systemadministration;
• Ausbildung in Programmier-, Skript- und Formatierungssprachen;
• Entwicklung und Anwendung von Datenbanksystemen;
• Anwendung und Handhabung komplexer Software

ODER

Bei möglichen IT-Qualifizierungen, die nicht höherwertig sind, sich jedoch bei wesentlichen Betriebsänderungen im Kontext der allgemeinen Anpassungsqualifizierung äußern, zum Beispiel bei:

• der Einschränkung oder Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilen,
• der Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen,
• dem Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben,
• oder grundlegende Änderungen der Betriebsanlagen,
• sowie der Herstellung grundlegend neuer oder wesentlich geänderter materieller und immaterieller Produkte.

WICHTIG - Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Sitz in Berlin haben und der:

• gewerblichen Wirtschaft,
• Freien Berufe oder
• unternehmensorientierten Dienstleistungen

zuzuordnen sind. Darüber hinaus werden bei der Qualifizierungsmaßnahme ausschließlich Berliner Arbeitnehmer berücksichtigt.

Hinweis:
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die überwiegend über öffentliche Zuschüsse finanziert werden oder aber Mittel im Zusammenhang mit SGB II oder III Maßnahmen (z.B. Wegebauprogramm der Arbeitsagentur) in Anspruch nehmen können.

Allgemeine Förderbedingungen

Bei beiden vorgenannten Fördermöglichkeiten gelten allgemein folgende Bedingungen:

• Antragstellung vor Maßnahmebeginn
• Maßnahmebeginn nach Abschluss eines Fördermittelvertrages
• Die Ausgabe der Fördermittel erfolgt nach Einreichung des Endverwendungsnachweises
• Max. 160 Stunden pro Teilnehmer

Förderhöhe

Die mögliche Förderhöhe richtet sich nach der Art der Qualifizierung und der Größe des Unternehmens. Hierbei gilt:

• 25 % für spezifische Qualifizierungen
• 60 % für allgemeine Qualifizierungen
• Erhöhung um 10 % bei mittleren Unternehmen
• Erhöhung um 20 % bei kleinen Unternehmen
• Großunternehmen nur bei Nachweis von Anreizeffekten

Förderfähige Kosten

• Bruttoentlohnung Ausbilder im Unternehmen
• Honorare externe Bildungsanbieter
• Beratungsdienste max. 3 % der Gesamtkosten (abzügl. Beraterkosten)
• Sonst. laufende Aufwendungen (didaktisches Material)
• Bruttoentlohnung der AN für Schulungszeitraum (Deckelung auf 50% der beihilfefähigen Kosten – VO (EG) Nr. 800/20081)

Weitere Informationen finden Sie unter www.gsub.de oder www.uowv.de.

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