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Kurzarbeit und Qualifizierung

Die Agenturen für Arbeit fördern nicht nur die berufliche Weiterbildung von arbeitslos gewordenen Menschen. Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Für die berufliche Qualifizierung Beschäftigter stehen den Agenturen für Arbeit verschiedene Fördermöglichkeiten und -programme zur Verfügung.

Qualifizieren statt Entlassen / Förderung beruflicher Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld

Sie sind von Kurzarbeit betroffen und beziehen Kurzarbeitergeld? Mit der Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld sollen Anreize geschaffen werden, Zeiten der Nichtbeschäftigung für berufliche Weiterbildung zu nutzen.
Für eine Weiterbildungsförderung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

- Sie sind gering qualifiziert, haben also keine abgeschlossene Berufsausbildung. Als gering qualifiziert gilt auch, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt wird und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.
- Ihre Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Die Dauer Ihrer Weiterbildung soll möglichst die voraussichtliche Dauer der Kurzarbeit nicht überschreiten.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Werden eine oder mehrere der vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Qualifizierung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld ggfs. aus dem Europäischen Sozialfonds bezuschusst werden. Über die genauen Fördermodalitäten berät Sie gerne Ihre örtliche Agentur für Arbeit.

Wichtig ist, dass Sie vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit beraten wurden. Ziel des Beratungsgespräches ist, gemeinsam mit Ihnen das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten.

WeGebAU

Im Fokus dieses Programms stehen Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
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Weiterbildungsförderung für wieder eingestellte Mitarbeiter in der Zeitarbeit

Gerade an Mitarbeiter in der Zeitarbeit werden hohe Anforderungen an die berufliche Flexibilität gestellt. Entleihbetriebe erwarten, dass der Leiharbeitnehmer ohne größeren Einarbeitungsaufwand die ihm übertragenen Tätigkeiten verrichten kann.
Mit dem Konjunkturpaket II hat die Bundesregierung erstmalig die Möglichkeit geschaffen, Leih-Arbeitnehmer bei Wiedereinstellung gezielt für die neue Tätigkeit zu qualifizieren.
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Zeitraum 2007 und 2008 bei einem Zeitarbeitsunternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Ihre jetzige Arbeitslosigkeit durch Wiedereinstellung im gleichen Zeitarbeitsunternehmen beendet wird.

Weitere Kriterien sind:

- Sie werden für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt und haben für die Dauer der Weiterbildung Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht Ihre Kompetenz für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Generell gilt:
Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit Ihres Wohnortes. Entscheidungskriterien sind Ihr bisheriger beruflicher Werdegang und die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Sie erhalten für die Förderung einen Bildungsgutschein. Damit können sie unter zugelassenen Weiterbildungsangeboten wählen. Für die Weiterbildungsförderung können grundsätzlich die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

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