Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
Das Land Niedersachsen ist an der Kompetenzentwicklung der hier ansässigen Unternehmen in hohem Maße interessiert und gewährt Zuschüsse zur beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Mit dem Programm „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen“ (IWiN) sollen Maßnahmen zur Anpassung an den Strukturwandel gefördert werden: Durch die Förderung werden die niedersächsischen KMU und ihre Mitarbeiter/innen in die Lage versetzt, sich neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können. Nicht zuletzt stärken gut ausgebildete Mitarbeiter auch die Position der Unternehmen im Wettbewerb, wodurch Arbeitsplätze gesichert werden.
Individuelle Weiterbildung in Niedersachen
Das Programm IWiN fördert gezielt Qualifizierungsmaßnahmen, die auf die Anforderungen einzelner Beschäftigter ausgerichtet sind.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die den Strukturwandel in Niedersachsen unterstützen und sich auf die Vermittlung von Methodenkompetenz, Sozialkompetenz oder Fachkompetenz beziehen.
Förderhöhe
Die Förderung erfolgt in Höhe eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden die tatsächlichen Ausgaben für die Weiterbildung bis zu einer Höhe von 20,00 Euro pro Stunde und Teilnehmer/in. Über die Höhe der Förderung entscheidet die für Sie zuständige regionale Anlaufstelle auf Grundlage des Antrags und der Richtlinienbestimmungen. Die Höhe des Zuschusses hängt auch von der Höhe der Freistellung ab. Dabei können sich die antragstellenden Unternehmen aussuchen, ob sie den Mitarbeiter für die Dauer der Weiterbildung freistellen oder die Unterrichtsstunden nicht als Arbeitszeit angerechnet werden. Bei einer Freistellung wird der Lohn bzw. das Gehalt für den Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung weitergezahlt. Erfolgt keine Freistellung, erhöht sich der finanzielle Direktbeitrag entsprechend.
Was müssen Sie tun?
Sie müssen uns lediglich mitteilen, wo bei Ihnen Weiterbildungsbedarf besteht. Wir entwickeln dann ein entsprechendes Konzept und unterstützen Sie bei der Erledigung aller Formalitäten.
Welche Voraussetzung muss erfüllt sein?
Ihr Unternehmen ist ein KMU (kleines oder mittelständisches Unternehmen) mit Betriebssitz in Niedersachsen. Das heißt, Ihr Unternehmen hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von max. 40 Mio. EUR.
Weitere Informationen
Ein Flyer mit allen wichtigen Eckpunkten kann hier heruntergeladen werden.