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Weiterbildung von Beschäftigten in Sachsen

Die Förderung betrieblicher und beruflicher Weiterbildung ist ein wichtiges Instrument der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Gemeinsam unterstützen die EU und das Land Sachsen Unternehmen, die ihre Mitarbeiter qualifizieren wollen.

Gegenstand der Förderung

Die Unterstützung durch das Förderprogramm kann für verschiedene Projekte der beruflichen und betrieblichen Weiterbildung beantragt werden.

Zwei Schwerpunkte des Förderprogramms sind:

- Qualifizierungen im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Weiterbildungsprojekte im Dienstleistungssektor

Antragsberechtigte und Empfänger

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wie Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

Der Firmensitz oder eine Niederlassung liegt in Sachsen, die Beschäftigten werden durch einen externen Dienstleister weitergebildet und haben ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen. Im Ausnahmefall können auch Unternehmen mit mehr als 500 beschäftigten Personen gefördert werden, beispielsweise im Rahmen von Unternehmensansiedlungen, Unternehmenserweiterungen- oder Umstrukturierungen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigte werden mit einem Fördersatz von 45 % bis maximal 80 % der Weiterbildungskosten unterstützt. Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigen werden mit einem Fördersatz von 35 % bis maximal 60 % der Weiterbildungskosten gefördert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 10% für benachteiligte Arbeitnehmer gewährt werden.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu stellen. Die Förderrichtlinien sowie Antragsformulare finden Sie beim Förderportal der Sächsischen Aufbaubank.

Ihr Ansprechpartner

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