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Qualifizierung von Beschäftigten in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt fördert die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen durch die arbeitsplatzbezogene Qualifizierung von Beschäftigten.

Gegenstand der Förderung

Um den gestiegenen qualitativen und quantitativen Anforderungen an die betriebliche Weiterbildung und der Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfs der Unternehmen Genüge zu leisten, gliedert sich die Förderung in zwei Schwerpunkte:

Durchführung betrieblicher Qualifizierungsvorhaben und Umsetzung betrieblicher Konzepte zur Organisations- und Personalentwicklung, zur Anpassungsqualifizierung, zur Erweiterung des beruflichen Wissens sowie zur wissenschaftlichen Weiterbildung für eigene Beschäftigte. Unterstützung unternehmensbezogener Personalpools durch Qualifizierungsprojekte, die zur bedarfsgerechten und branchenorientierten Fachkräftegewinnung insbesondere für Investoren beitragen.

Antragsberechtigte und Empfänger

Die Zuwendungen richten sich an Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, wenn sie eigene Beschäftigte mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt qualifizieren. Auch Freiberufler sollen für die Qualifizierung eigener Beschäftigter einbezogen werden.

Voraussetzungen

Bei den zu qualifizierenden Personen muss es sich um Beschäftigte des antragstellenden Unternehmens handeln, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben. Bei Unternehmen, die nicht kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sind, ist eine Förderung nur im Zusammenhang mit Neu- oder Erweiterungsinvestitionen und der Schaffung neuer Arbeitsplätze möglich.

Förderhöhe

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bei kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 35% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen. Bei größeren Unternehmen beträgt die Förderung bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für allgemeine Qualifizierungsmaßnahmen und bis zu 25% für spezifische Qualifizierungsmaßnahmen.

Antragsverfahren

Für jedes Förderprogramm gibt es mindestens einen Programmträger, der die Förderanträge annimmt, überprüft und die Fördergelder nach Antragsbewilligung an den Antragsteller überweist. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner

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