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Weiterbildung von Arbeitnehmern ohne Berufsabschluss, geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern

Die Weiterbildungsinitiative WeGebAU der Arbeitsagentur wendet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter schulen lassen möchten, denen hierfür aber die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Einen Überblick über alle wichtigen Informationen finden Sie hier. Oder informieren Sie sich bei unseren WeGebAU-Experten unter der kostenlosen Servicenummer: 0800 59 29 29 7.

Für eine Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter/innen gibt es gute Gründe:
- Qualifizierte Mitarbeiter sind motiviert, leistungsbereit und flexibel einsetzbar.
- Ein Unternehmen mit hohen Ausbildungs- und Fortbildungsstandards bindet Kunden durch qualitativ hochwertige Arbeit.
- Qualifizierte Mitarbeiter sichern die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens .

Ziele des Förderprogramms

Das Förderprogramm WeGebAU richtet sich an Unternehmen, die ihre Beschäftigten auf den neuesten Qualifizierungsstand bringen wollen. Es hat zum Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zu verbessern, Personalabbau zu vermeiden und dem derzeit drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken, indem Fähigkeiten zur Beschäftigung der Arbeitnehmer gefördert werden. Der Arbeitsentgeltzuschuss bietet ungelernten Arbeitnehmern die Möglichkeit zum Erwerb von Teilqualifikationen oder unterstützt sie beim Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses, ohne dass hierfür das Beschäftigungsverhältnis gekündigt werden müsste. Somit bleiben den Betrieben die bewährten Arbeitskräfte erhalten. Auch qualifikationsbedingte Entlassungen werden verhindert. Langfristig wird auch den Arbeitnehmern mehr Sicherheit geboten, da un- oder gering qualifizierte Arbeitnehmer bei konjunkturellen Verschlechterungen ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden.

Fördermittel für Unternehmen und Mitarbeiter/innen

Das Förderprogramm WeGebAU ist interessant für Sie als Arbeitgeber, wenn Sie Personen, die seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten oder Quereinsteiger ohne Berufsausbildung beschäftigen. WeGebAU finanziert in diesem Fall die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter und gewährt dem Unternehmen außerdem eine Ausfallentschädigung für die Zeit, in der die Beschäftigten dem Unternehmen nicht zur Verfügung stehen. Wenn Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigen, die über 45 Jahre alt sind, erstattet WeGebAU die Kosten der Weiterbildung. Auch neu eingestellte Mitarbeiter, die zum förderfähigen Personenkreis gehören, haben Anspruch auf Qualifizierung nach WeGebAU.

Zur Förderung geeignet

Die Auswahl an förderfähigen Weiterbildungsangeboten umfasst z.B. EDV-Kurse und Qualifikationen, die zu einem Berufsabschluss führen. Eine Übersicht zu den geförderten WeGebAU-Seminaren finden Sie hier.

Welche Kosten werden erstattet?

Bei gering qualifizierten oder ungelernten Mitarbeiter können die Kosten der Weiterbildung zu 100% und zusätzlich ein Teil des Lohnausfalls als Arbeitsentgeltzuschuss übernommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich bei der Weiterbildung um eine zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme handelt. Aber auch bei nicht zertifizierten Weiterbildungsmaßnahmen wird in der Regel ein Lohnkostenzuschuss von 100% erstattet. Für Personen ab dem vollendeten 45. Lebensjahr, die in Unternehmen mit nicht mehr als 250 Mitarbeitern beschäftigt sind, können die Weiterbildungskosten zu 100% übernommen werden. Ein Arbeitsentgeltzuschuss ist hier allerdings nicht möglich. Auch hier wird vorausgesetzt, dass es sich um eine zertifizierte Weiterbildungsmaßnahme handelt.

Viele Informationen finden Sie auch hier als PDF.

Sonderregelung des Konjunkturpaketes II - Nur noch bis 31.12.2010

Im Rahmen des Konjunkturpakets II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung mit einzubeziehen.

Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

· Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses des Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens 4 Jahre zurück.
· Die Arbeitnehmerin / der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt (keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
· Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
· Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
· Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer können die notwendigen Lehrgangskosten erstatten werden. Darüber hinaus kann einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden.

Ihr Ansprechpartner

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!